BAFA-Fragebogen
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Ihre Details – der erste Schritt zur Förderung!
Um Ihren BAFA-Antrag erfolgreich einzureichen, ist es wichtig, alle Unternehmensdetails vollständig und korrekt anzugeben. Der folgende Fragebogen hilft Ihnen dabei, alle relevanten Informationen strukturiert zusammenzustellen. Diese Angaben sind entscheidend, um die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens zu prüfen und den weiteren Antragsprozess zu beschleunigen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Fragen sorgfältig zu beantworten – es lohnt sich!
Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, steht Ihnen unser Team gerne beratend zur Seite. Zusätzlich finden Sie unterhalb des Fragebogens einige Begriffsdefinitionen.
Vorab bitte nochmals prüfen ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist:
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Mehr InformationenFormularhelfer
Begriffsdefinitionen
Gründungsdatum
Tag der Gewerbeanmeldung / Handelsregistereintragung / Anmeldung beim Finanzamt
Unternehmenstyp
- eigenständiges Unternehmen
- Eigenständigkeit bedeutet, dass Sie weder Partner eines anderen Unternehmens noch mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.
- Sie sind völlig unabhängig, d.h., Sie sind nicht an anderen Unternehmen beteiligt, und es gibt keine Beteiligung anderer Unternehmen an Ihrem Unternehmen
- Partnerunternehmen
- Sie halten mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen, und/oder ein anderes Unternehmen hält einen Anteil von mindestens 25% an Ihrem Unternehmen.
- Sie sind nicht mit einem anderen Unternehmen verbunden. Das bedeutet unter anderem, dass Ihr Anteil an den Stimmrechten in dem anderen Unternehmen (oder umgekehrt) höchstens 50% beträgt.
- verbundenes Unternehmen
- Zwei oder mehrere Unternehmen sind miteinander verbunden, wenn sie eine der folgenden Beziehungen eingehen:
- Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens.
- Ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen.
- Ein Unternehmen kann aufgrund eines zwischen den Unternehmen geschlossenen Vertrags oder durch eine Klausel in der Satzung eines Unternehmen einen beherrschenden Einfluss auf das andere Unternehmen ausüben.
- Ein Unternehmen kann kraft einer Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter in einem anderen Unternehmen ausüben.
- Zwei oder mehrere Unternehmen sind miteinander verbunden, wenn sie eine der folgenden Beziehungen eingehen:
Anzahl Beschäftigte
Anzahl der Vollzeitäquivalente.
Fördergrenze von max. 250 Personen ist einzuhalten.
Jahresbilanzsumme ODER Jahresumsatz
Bitte geben Sie entweder eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz an.
Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Bei neu gegründeten Unternehmen ohne bereits vorliegenden Jahresabschluss sind die Angaben nach Treu und Glauben zu schätzen.
Fördergrenzen sind hier ein Jahresumsatz von max. 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. €.