Mehr Teilhabe – Weniger Hürden: Das BFSG

8. September 2025

Wen das Gesetz betrifft – und wer ausgenommen ist

Die Grundlage: European Accessibility Act (EAA)

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, den European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Damit gelten künftig einheitliche Standards in der gesamten EU, die den Zugang zu digitalen Angeboten und technischen Geräten für alle Menschen verbessern und zugleich den europäischen Binnenmarkt stärken. Für wen gilt das Gesetz – und wer ist befreit? Betroffen sind vor allem: Hersteller, Importeure und Händler bestimmter Produkte, wie Computer, Tablets, Smartphones, Geldautomaten, Ticket- oder Check-in-Terminals. Anbieter von Dienstleistungen, etwa Online-Shops, Banking, Messenger-Dienste, E-Books oder Ticketplattformen. Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und max. 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme), allerdings nur bei Dienstleistungen. Wer Produkte auf den Markt bringt, ist grundsätzlich verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen.
Umsetzung, Fristen und Kontrolle

Umsetzung: Standards, Fristen und Kontrolle

Das Gesetz fordert klare Maßnahmen: Barrierefreie Schriftgrößen und Kontraste, Bedienbarkeit über verschiedene Sinne (z. B. Vorlesefunktionen) sowie verständliche Navigation und Informationen. Für bestimmte Produkte gibt es Übergangsfristen – z. B. bis zu 5 Jahre, bei Selbstbedienungsterminals sogar bis 2040. Zuständig für die Kontrolle sind die Länder, koordiniert durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Warum das BFSG für Unternehmen mehr Chance als Pflicht ist

Chancen für Unternehmen

Chancen für Unternehmen Das BFSG bringt nicht nur neue Pflichten, sondern auch Chancen: Neue Kundengruppen erschließen – allein in Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Wettbewerbsvorteile sichern – barrierefreie Angebote verbessern das Nutzererlebnis für alle und erhöhen die Reichweite. Image und Nachhaltigkeit stärken – ein klares Signal für gesellschaftliche Verantwortung und Zukunftsfähigkeit. Fazit – das BFSG im Überblick Start: 28. Juni 2025 Ziel:Mehr Inklusion, Umsetzung der EU-Richtlinie (EAA) Betroffene: Hersteller, Händler, Importeure, Dienstleistungsanbieter Ausnahmen: Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen (nicht bei Produkten) Vorgaben: Schrift, Kontrast, Mehrsinnigkeit, barrierefreie Navigation Übergangsfristen: Bis zu 15 Jahre (je nach Produktgruppe) Nutzen: Mehr Reichweite, neue Zielgruppen, positive Unternehmenswirkung
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